Journalismus-Lexikon | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
Autor | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Autor ist der Urheber eines Textes. Er hat ihn geschrieben, damit besitzt er auch das Recht am eigenen Text. Bei Auftragsarbeiten für Medien hingegen, wechselt mit der Abgabe in der Regel auch das Recht am Text auf die Zeitung. Das heißt, sie darf den Artikel weiter verbreiten und damit auch Einnahmen erzielen. Der Autor erhält über die Verwertungsgesellschaft Wort eine pauschale Vergütung für seinen Artikel zur Wahrung der Urheberrechte. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
ERGÄNZEN | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
|