Journalismus-Lexikon |
|
![]() |
Gegendarstellung |
Recht eines jeden, Tatsachenbehauptungen über sich, sein Unternehmen etc. öffentlich zu entgegnen. Nach § 10 der Landespressegesetze muss die Gegendarstellung ohne Prüfung des Wahrheitsgehaltes veröffentlicht werden. | |
ERGÄNZEN | |