Journalismus-Lexikon |
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Gegendarstellung | |
Recht eines jeden, Tatsachenbehauptungen über sich, sein Unternehmen etc. öffentlich zu entgegnen. Nach § 10 der Landespressegesetze muss die Gegendarstellung ohne Prüfung des Wahrheitsgehaltes veröffentlicht werden. | |
ERGÄNZEN | |