Journalismus-Lexikon |
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Zeugnisverweigerungsrecht | |
Recht eines Journalisten, seine Quellen nicht zu nennen, selbst wenn es zu Auseinandersetzungen vor Gericht kommt. Das Z. gilt als Wesenvoraussetzung für kritischen und beherzten Journalismus, da es Informanten schützt. | |
ERGÄNZEN | |